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Firmenbüro ausstatten: worauf Arbeitgeber in Österreich achten müssen

Ein Firmenbüro einzurichten ist mehr als eine Frage des Geschmacks. In Österreich gelten klare gesetzliche Vorschriften für Raumgröße, Beleuchtung, Ergonomie und Sicherheit. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie als Arbeitgeber wissen müssen – und wie Sie gleichzeitig eine Arbeitsumgebung schaffen, in der Ihr Team gerne arbeitet.

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Rechtliches

Gesetzliche Grundlagen – was Arbeitgeber in Österreich wissen müssen

Wer in Österreich ein Firmenbüro einrichtet, bewegt sich in einem klar geregelten rechtlichen Rahmen. Die wichtigste Grundlage ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (AStV). Diese Regelungen legen fest, wie Büroräume gestaltet, beleuchtet und ausgestattet sein müssen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der Arbeitsinspektion kontrolliert, der größten gesetzlich beauftragten Organisation für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Bei Verstößen setzt die Arbeitsinspektion Fristen zur Behebung der Mängel. Werden diese nicht eingehalten, droht eine Strafanzeige.

Gesetzeskonforme Büroausstattung ist keine Bürde, sondern eine Investition in Gesundheit, Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit.
ASchG

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – die gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Österreich.

AStV

Arbeitsstättenverordnung – regelt konkrete Anforderungen an Raumgröße, Beleuchtung, Lüftung und Ergonomie.

ÖNORM A 8010

Österreichische Norm für ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen – Abstände, Möbelmaße und Bewegungsflächen.

Arbeitsinspektion

Kontrollbehörde für die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften. Berät Betriebe und kann bei Verstößen Strafen verhängen.

Tipp für Arbeitgeber: Die Arbeitsinspektion bietet auf ihrer Website ein umfangreiches Informationsservice und berät Betriebe kostenlos. Nutzen Sie dieses Angebot vor der Einrichtung – nicht erst wenn ein Kontrollbesuch ansteht.
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Raumplanung

Raumplanung und Flächenbedarf – was die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt

Bevor Möbel bestellt werden, steht die Raumplanung. Und in Österreich ist diese nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern auch des Gesetzes. Die Arbeitsstättenverordnung macht klare Vorgaben zu Bodenfläche, Raumhöhe und Luftraum.

8 m² Mindest-Bodenfläche für die erste Person (AStV)
+5 m² je weitere Person im selben Raum
2 m² freie zusammenhängende Bodenfläche direkt am Arbeitsplatz
12 m³ freier Luftraum pro Person bei sitzender Tätigkeit
2,5 m Mindest-Raumhöhe laut Arbeitsstättenverordnung
10 % der Bodenfläche muss als Fensterfläche vorhanden sein

Verkehrswege und Abstände

Auch die Bewegungsflächen im Büro sind geregelt. Hauptverkehrswege müssen mindestens 1 m breit sein, Durchgänge zwischen Möbeln können auf 0,6 m reduziert werden. Die ÖNORM A 8010 empfiehlt einen Mindestabstand von 120 cm hinter einem besetzten Arbeitsplatz, damit Kollegen ungehindert vorbeigehen können.

Arbeitszonen sinnvoll einteilen

Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus lohnt sich eine durchdachte Zoneneinteilung. Ein modernes Firmenbüro braucht mehr als nur Schreibtische:


Fokuszone

Ruhige Einzelarbeitsplätze, wenig Durchgangsverkehr, optional mit Trennwänden oder Sichtschutz.


Kommunikationszone

Offene Bereiche für Teamarbeit und spontane Absprachen. Flexible Möbel, zentral gelegen.


Besprechungszone

Abgetrennte Bereiche für Meetings. Gute Akustik, professionelle Ausstattung.


Rückzugszone

Für Telefonate und vertrauliche Gespräche. Phone Box oder schallgedämmter Nebenraum.

Wichtig: Die gesetzlichen Mindestflächen klingen großzügig, sind es in der Praxis aber nicht. Sobald Schränke, Rollcontainer und Regale hinzukommen, wird es eng. Planen Sie lieber mit mehr Puffer als zu knapp.
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Schreibtische

Schreibtische und Arbeitsplätze richtig einrichten

Büroschreibtische im Firmenbüro

Der Schreibtisch ist das Herzstück jedes Arbeitsplatzes. Die ÖNORM A 8010 gibt konkrete Empfehlungen zur ergonomischen Gestaltung: Tischfläche, Höhe, Anordnung von Monitor, Tastatur und Ablage.

Welche Schreibtischgröße ist richtig?

  • Mindestbreite: 120 cm für einen Monitor und normale Bürotätigkeit
  • Empfohlene Breite: 160 cm bei zwei Monitoren oder viel Arbeitsfläche
  • Tischtiefe: mindestens 80 cm, um ausreichend Monitorabstand zu gewährleisten
  • Höhe: 72 bis 75 cm bei festen Tischen – oder höhenverstellbar für maximale Flexibilität

Höhenverstellbare Schreibtische im Firmenbüro

Höhenverstellbare Schreibtische sind im Firmenbüro besonders wertvoll, weil Mitarbeiter unterschiedlich groß sind und unterschiedliche ergonomische Bedürfnisse haben. Ein elektrisch höhenverstellbares Modell mit Memoryfunktion lässt sich auf individuelle Körpermaße einstellen und tatsächlich täglich nutzen – im Gegensatz zu manuellen Kurbeln, die erfahrungsgemäß seltener bedient werden.

Wie breit müssen Gänge im Büro sein?
Hauptverkehrswege im Büro müssen mindestens 1 m breit sein. Durchgänge zwischen Möbeln können laut ÖNORM A 8010 auf 0,6 m reduziert werden. Der empfohlene Mindestabstand hinter einem besetzten Arbeitsplatz beträgt 120 cm.
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Bürostühle

Bürostühle und Ergonomie – gesetzliche Pflicht und Investition zugleich

Ergonomische Bürostühle Firmenbüro

Laut österreichischer Arbeitsstättenverordnung haben Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Arbeitssitze zur Verfügung zu stellen. Diese müssen eine ungezwungene Körperhaltung ermöglichen, eine Rückenlehne zur Unterstützung der Lendenwirbelsäule haben und aus luftdurchlässigem Material bestehen.

Das ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll: Rückenschmerzen sind einer der häufigsten Gründe für Krankenstandstage in Büroberufen. Ein hochwertiger ergonomischer Stuhl amortisiert sich schneller als man denkt.

Rückenschmerzen kosten österreichische Unternehmen jährlich Millionen an Krankenstandskosten – ein guter Bürostuhl ist die günstigste Prävention.

Was muss ein Bürostuhl im Firmenbüro können?

  • Sitzhöhe verstellbar: Oberschenkel waagerecht, Füße flach auf dem Boden
  • Lordosenstütze: Unterstützt die natürliche S-Form der Wirbelsäule im Lendenbereich
  • Synchronmechanik: Rücken und Sitzfläche kippen synchron mit – hält die Muskulatur aktiv
  • Luftdurchlässige Bezüge: Gesetzliche Pflicht laut AStV
  • Armlehnen: Entlasten Schultern und Nacken bei langen Sitzzeiten
  • Sitztiefenverstellung: Ermöglicht optimale Unterstützung unterschiedlicher Körpergrößen
Was muss ein ergonomischer Bürostuhl laut österreichischem Recht erfüllen?
Laut österreichischer Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitssitze eine Form und Höhe aufweisen, die eine ungezwungene Körperhaltung zulassen. Sie müssen eine Rückenlehne haben, die die Lendenwirbelsäule stützt, und die Bezüge müssen luftdurchlässig sein.
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Beleuchtung

Beleuchtung im Firmenbüro – gesetzliche Vorgaben und Praxis

Die Arbeitsstättenverordnung macht auch zur Beleuchtung klare Vorgaben: Sie muss farbneutral sein, darf nicht blenden, und Flimmern oder Flackern ist ausdrücklich verboten. Natürliches Tageslicht hat Vorrang – Fenster müssen direkt ins Freie führen und mindestens 10 % der Bodenfläche ausmachen.

500 Lux Mindest-Beleuchtungsstärke am Büroarbeitsplatz
10 % der Bodenfläche muss als Fensterfläche vorhanden sein
4.000 K Neutralweißes Licht – ideal für Arbeitsbereiche
Welche Beleuchtungsstärke ist am Büroarbeitsplatz vorgeschrieben?
Am Büroarbeitsplatz sind mindestens 500 Lux vorgeschrieben. Die Beleuchtung darf nicht blenden und muss farbneutral sein. Flimmern und Flackern von Lampen sind laut Arbeitsstättenverordnung nicht erlaubt.
Muss ein Büroraum Fenster haben?
Ja. Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Fenster direkt ins Freie führen und eine Sichtverbindung nach außen ermöglichen. Die Fensterfläche muss mindestens 10 % der Bodenfläche betragen.
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Akustik

Akustik im Firmenbüro – produktivitätskritisch und oft unterschätzt

Akustiklösungen Firmenbüro Großraum

Lärm ist einer der größten Produktivitätskiller im Büro – und einer, der bei der Einrichtung am häufigsten vergessen wird. In Großraumbüros ist das Problem besonders ausgeprägt: Telefonklingeln, Gespräche und Tastaturgeräusche addieren sich zu einem Dauerpegel, der Konzentration und Mitarbeiterzufriedenheit erheblich beeinträchtigt.

Akustik sollte deshalb von Beginn an mitgeplant werden. Nachträgliche Maßnahmen sind deutlich teurer und weniger effektiv als von vornherein eingerechnete Lösungen.

Akustiklösungen für das Firmenbüro

  • Akustikpaneele: An Wänden oder Decken montiert, reduzieren sie den Nachhall im gesamten Raum
  • Tischtrennwände: Schallabsorbierende Trennwände direkt am Arbeitsplatz – einfach nachrüstbar und flexibel einsetzbar
  • Phone Boxes: Abgeschlossene Kabinen für Telefonate und Videokonferenzen – schützen Nutzer und Kollegen gleichermaßen
  • Akustik-Sitzinseln: Freistehende Möbel mit schallabsorbierenden Eigenschaften – ideal als Rückzugsbereiche im Großraum
  • Bodenbelag: Teppichböden absorbieren Schall deutlich besser als Hartböden
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Stauraum

Stauraum und Aufbewahrung – auch eine Frage des Datenschutzes

Aktenschränke und Stauraum im Firmenbüro

Ausreichend Stauraum ist im Firmenbüro nicht nur eine Frage der Ordnung. In Österreich gelten durch die DSGVO strenge Anforderungen an die Aufbewahrung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten. Diese müssen in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden – nicht offen auf Regalen oder Schreibtischen.

Für Ordner, Archive und abschließbare Bereiche. Pflicht für DSGVO-relevante Unterlagen. In verschiedenen Breiten und Höhen erhältlich.

Mobil, direkt am Arbeitsplatz. Ideal für täglich benötigte Unterlagen. Abschließbare Modelle für sensible Dokumente.

Platzsparend da keine Schwenkfläche nötig. Ideal für enge Büros oder Aufstellung an Wänden mit wenig Platz.

Für Gemeinschaftsbüros und Großraumbüros. Gibt jedem Mitarbeiter einen persönlich abschließbaren Bereich.

DSGVO-Pflicht: Dokumente mit personenbezogenen Daten – Kundenakten, Personalunterlagen, Verträge – müssen in Österreich in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden. Ein offenes Regal reicht nicht aus. Bei Kontrollen durch die Datenschutzbehörde drohen empfindliche Strafen.
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Besprechung

Besprechungsraum und Empfang – der erste Eindruck zählt

Besprechungsraum Firmenbüro

Der Besprechungsraum und der Empfangsbereich sind die Visitenkarte eines Unternehmens. Sie prägen den ersten Eindruck bei Kunden, Partnern und Bewerbern. Dabei geht es nicht um Luxus, sondern um Funktionalität und Professionalität.

Konferenztisch: Wie groß muss er sein?

Als Faustregel gilt: Pro Person am Konferenztisch werden 60 bis 70 cm Tischbreite benötigt. Der Abstand zwischen Tisch und Wand sollte mindestens 100 cm betragen, damit alle Personen bequem aufstehen können. Beachten Sie auch die gesetzliche Vorgabe: Für Räume in denen Kunden oder Besucher empfangen werden, ist laut Arbeitsstättenverordnung zusätzlich 10 m³ Luftraum pro anwesender Fremdperson einzuplanen.

60–70 cm Tischbreite pro Person
100 cm Mindestabstand Tisch zur Wand
10 m³ zusätzlicher Luftraum je Besucher (AStV)

Häufige Fragen zum Firmenbüro einrichten

Wie viel Fläche muss ein Büroarbeitsplatz in Österreich haben?
Laut österreichischer Arbeitsstättenverordnung braucht es mindestens 8 m² Bodenfläche für die erste Person, plus mindestens 5 m² für jede weitere Person. Zusätzlich muss am Arbeitsplatz eine freie zusammenhängende Bodenfläche von mindestens 2 m² vorhanden sein.
Welche Raumhöhe ist im Büro vorgeschrieben?
Die österreichische Arbeitsstättenverordnung schreibt eine Mindest-Raumhöhe von 2,5 m für Büroräume vor. Laut WKO gilt für Arbeitsräume mit ständigen Arbeitsplätzen sogar eine Mindesthöhe von 3 m.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Bürovorschriften in Österreich?
Die Arbeitsinspektion ist die zuständige Behörde in Österreich. Sie kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und berät Arbeitgeber. Bei Verstößen kann sie Fristen setzen und bei Nichteinhaltung Strafanzeige erstatten.

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