Firmenbüro ausstatten: worauf Arbeitgeber in Österreich achten müssen
Ein Firmenbüro einzurichten ist mehr als eine Frage des Geschmacks. In Österreich gelten klare gesetzliche Vorschriften für Raumgröße, Beleuchtung, Ergonomie und Sicherheit. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie als Arbeitgeber wissen müssen – und wie Sie gleichzeitig eine Arbeitsumgebung schaffen, in der Ihr Team gerne arbeitet.
Gesetzliche Grundlagen – was Arbeitgeber in Österreich wissen müssen
Wer in Österreich ein Firmenbüro einrichtet, bewegt sich in einem klar geregelten rechtlichen Rahmen. Die wichtigste Grundlage ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (AStV). Diese Regelungen legen fest, wie Büroräume gestaltet, beleuchtet und ausgestattet sein müssen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der Arbeitsinspektion kontrolliert, der größten gesetzlich beauftragten Organisation für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Bei Verstößen setzt die Arbeitsinspektion Fristen zur Behebung der Mängel. Werden diese nicht eingehalten, droht eine Strafanzeige.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – die gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Österreich.
Arbeitsstättenverordnung – regelt konkrete Anforderungen an Raumgröße, Beleuchtung, Lüftung und Ergonomie.
Österreichische Norm für ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen – Abstände, Möbelmaße und Bewegungsflächen.
Kontrollbehörde für die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften. Berät Betriebe und kann bei Verstößen Strafen verhängen.
Raumplanung und Flächenbedarf – was die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt
Bevor Möbel bestellt werden, steht die Raumplanung. Und in Österreich ist diese nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern auch des Gesetzes. Die Arbeitsstättenverordnung macht klare Vorgaben zu Bodenfläche, Raumhöhe und Luftraum.
Verkehrswege und Abstände
Auch die Bewegungsflächen im Büro sind geregelt. Hauptverkehrswege müssen mindestens 1 m breit sein, Durchgänge zwischen Möbeln können auf 0,6 m reduziert werden. Die ÖNORM A 8010 empfiehlt einen Mindestabstand von 120 cm hinter einem besetzten Arbeitsplatz, damit Kollegen ungehindert vorbeigehen können.
Arbeitszonen sinnvoll einteilen
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus lohnt sich eine durchdachte Zoneneinteilung. Ein modernes Firmenbüro braucht mehr als nur Schreibtische:
Fokuszone
Ruhige Einzelarbeitsplätze, wenig Durchgangsverkehr, optional mit Trennwänden oder Sichtschutz.
Kommunikationszone
Offene Bereiche für Teamarbeit und spontane Absprachen. Flexible Möbel, zentral gelegen.
Besprechungszone
Abgetrennte Bereiche für Meetings. Gute Akustik, professionelle Ausstattung.
Rückzugszone
Für Telefonate und vertrauliche Gespräche. Phone Box oder schallgedämmter Nebenraum.
Schreibtische und Arbeitsplätze richtig einrichten
Der Schreibtisch ist das Herzstück jedes Arbeitsplatzes. Die ÖNORM A 8010 gibt konkrete Empfehlungen zur ergonomischen Gestaltung: Tischfläche, Höhe, Anordnung von Monitor, Tastatur und Ablage.
Welche Schreibtischgröße ist richtig?
- Mindestbreite: 120 cm für einen Monitor und normale Bürotätigkeit
- Empfohlene Breite: 160 cm bei zwei Monitoren oder viel Arbeitsfläche
- Tischtiefe: mindestens 80 cm, um ausreichend Monitorabstand zu gewährleisten
- Höhe: 72 bis 75 cm bei festen Tischen – oder höhenverstellbar für maximale Flexibilität
Höhenverstellbare Schreibtische im Firmenbüro
Höhenverstellbare Schreibtische sind im Firmenbüro besonders wertvoll, weil Mitarbeiter unterschiedlich groß sind und unterschiedliche ergonomische Bedürfnisse haben. Ein elektrisch höhenverstellbares Modell mit Memoryfunktion lässt sich auf individuelle Körpermaße einstellen und tatsächlich täglich nutzen – im Gegensatz zu manuellen Kurbeln, die erfahrungsgemäß seltener bedient werden.
Bürostühle und Ergonomie – gesetzliche Pflicht und Investition zugleich
Laut österreichischer Arbeitsstättenverordnung haben Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Arbeitssitze zur Verfügung zu stellen. Diese müssen eine ungezwungene Körperhaltung ermöglichen, eine Rückenlehne zur Unterstützung der Lendenwirbelsäule haben und aus luftdurchlässigem Material bestehen.
Das ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll: Rückenschmerzen sind einer der häufigsten Gründe für Krankenstandstage in Büroberufen. Ein hochwertiger ergonomischer Stuhl amortisiert sich schneller als man denkt.
Was muss ein Bürostuhl im Firmenbüro können?
- Sitzhöhe verstellbar: Oberschenkel waagerecht, Füße flach auf dem Boden
- Lordosenstütze: Unterstützt die natürliche S-Form der Wirbelsäule im Lendenbereich
- Synchronmechanik: Rücken und Sitzfläche kippen synchron mit – hält die Muskulatur aktiv
- Luftdurchlässige Bezüge: Gesetzliche Pflicht laut AStV
- Armlehnen: Entlasten Schultern und Nacken bei langen Sitzzeiten
- Sitztiefenverstellung: Ermöglicht optimale Unterstützung unterschiedlicher Körpergrößen
Beleuchtung im Firmenbüro – gesetzliche Vorgaben und Praxis
Die Arbeitsstättenverordnung macht auch zur Beleuchtung klare Vorgaben: Sie muss farbneutral sein, darf nicht blenden, und Flimmern oder Flackern ist ausdrücklich verboten. Natürliches Tageslicht hat Vorrang – Fenster müssen direkt ins Freie führen und mindestens 10 % der Bodenfläche ausmachen.
Akustik im Firmenbüro – produktivitätskritisch und oft unterschätzt
Lärm ist einer der größten Produktivitätskiller im Büro – und einer, der bei der Einrichtung am häufigsten vergessen wird. In Großraumbüros ist das Problem besonders ausgeprägt: Telefonklingeln, Gespräche und Tastaturgeräusche addieren sich zu einem Dauerpegel, der Konzentration und Mitarbeiterzufriedenheit erheblich beeinträchtigt.
Akustik sollte deshalb von Beginn an mitgeplant werden. Nachträgliche Maßnahmen sind deutlich teurer und weniger effektiv als von vornherein eingerechnete Lösungen.
Akustiklösungen für das Firmenbüro
- Akustikpaneele: An Wänden oder Decken montiert, reduzieren sie den Nachhall im gesamten Raum
- Tischtrennwände: Schallabsorbierende Trennwände direkt am Arbeitsplatz – einfach nachrüstbar und flexibel einsetzbar
- Phone Boxes: Abgeschlossene Kabinen für Telefonate und Videokonferenzen – schützen Nutzer und Kollegen gleichermaßen
- Akustik-Sitzinseln: Freistehende Möbel mit schallabsorbierenden Eigenschaften – ideal als Rückzugsbereiche im Großraum
- Bodenbelag: Teppichböden absorbieren Schall deutlich besser als Hartböden
Stauraum und Aufbewahrung – auch eine Frage des Datenschutzes
Ausreichend Stauraum ist im Firmenbüro nicht nur eine Frage der Ordnung. In Österreich gelten durch die DSGVO strenge Anforderungen an die Aufbewahrung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten. Diese müssen in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden – nicht offen auf Regalen oder Schreibtischen.
Für Ordner, Archive und abschließbare Bereiche. Pflicht für DSGVO-relevante Unterlagen. In verschiedenen Breiten und Höhen erhältlich.
Mobil, direkt am Arbeitsplatz. Ideal für täglich benötigte Unterlagen. Abschließbare Modelle für sensible Dokumente.
Platzsparend da keine Schwenkfläche nötig. Ideal für enge Büros oder Aufstellung an Wänden mit wenig Platz.
Für Gemeinschaftsbüros und Großraumbüros. Gibt jedem Mitarbeiter einen persönlich abschließbaren Bereich.
Besprechungsraum und Empfang – der erste Eindruck zählt
Der Besprechungsraum und der Empfangsbereich sind die Visitenkarte eines Unternehmens. Sie prägen den ersten Eindruck bei Kunden, Partnern und Bewerbern. Dabei geht es nicht um Luxus, sondern um Funktionalität und Professionalität.
Konferenztisch: Wie groß muss er sein?
Als Faustregel gilt: Pro Person am Konferenztisch werden 60 bis 70 cm Tischbreite benötigt. Der Abstand zwischen Tisch und Wand sollte mindestens 100 cm betragen, damit alle Personen bequem aufstehen können. Beachten Sie auch die gesetzliche Vorgabe: Für Räume in denen Kunden oder Besucher empfangen werden, ist laut Arbeitsstättenverordnung zusätzlich 10 m³ Luftraum pro anwesender Fremdperson einzuplanen.