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Ratgeber Telefonkabinen

Telefonkabine kaufen oder leasen: Was rechnet sich für Unternehmen?

Wer eine Telefonkabine fürs Büro anschafft, steht früh vor einer konkreten Frage: Einmalkauf, Leasing oder Miete? Die Antwort hängt nicht nur vom Preis ab, sondern von Liquidität, Steuerstrategie und Planungshorizont. Dieser Artikel erklärt die drei Wege, zeigt die steuerliche Behandlung in Österreich und hilft bei der Entscheidung.

01Kosten

Was eine Telefonkabine kostet

Silent Room S und M Kabinen im Büro mit Loungemöbeln

Der Kaufpreis variiert stark nach Größe und Ausstattung. Als grobe Orientierung:

Marktübliche Kaufpreise 2025

Nettokaufpreise, ohne Montage

Einzelkabine (1 Person, kompakt) 3.000 – 6.000 €
Einzelkabine (1 Person, hochwertig) 6.000 – 10.000 €
Meetingkabine (2–4 Personen) 10.000 – 20.000 €
Fester Besprechungsraum (Umbau, 15–20 m²) 20.000 – 40.000 € (zum Vergleich)

Alle genannten Kabinen bei Reoffice sind steckerfertig: Sie benötigen keine baulichen Eingriffe, keine Baugenehmigung und keinen Installateur. Das reduziert die Gesamtkosten und verkürzt die Vorlaufzeit auf wenige Wochen.

02Kauf und AfA

Kaufen: Aktivierung und Abschreibung

Eine Telefonkabine ist ein Wirtschaftsgut der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Beim Kauf wird sie ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (Absetzung für Abnutzung, AfA). Nach der in Österreich angewandten deutschen AfA-Tabelle gilt für Büroeinrichtung und Geschäftsausstattung eine Nutzungsdauer von 10 bis 13 Jahren.

Die jährliche Abschreibung mindert den steuerpflichtigen Gewinn als Betriebsausgabe. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (praktisch alle GmbHs und OGs, sowie Einzelunternehmer über der USt-Grenze) können zusätzlich die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis als Vorsteuer geltend machen.

Rechenbeispiel: Kauf einer Einzelkabine

Annahme: Kaufpreis 7.000 € netto, Nutzungsdauer 10 Jahre, KöSt-Satz 23 %, Vorsteuerabzug gegeben

Kaufpreis netto 7.000 €
Vorsteuer (20 % USt, sofort geltend gemacht) 1.400 € zurück
Jährliche AfA (7.000 / 10 Jahre) 700 € / Jahr
Jährliche Steuerersparnis (700 × 23 % KöSt) 161 € / Jahr
Gesamte Steuerersparnis über 10 Jahre 1.610 €
Effektive Nettoanschaffungskosten nach Steuer ca. 3.990 €
Halbjahresregel: Wird die Kabine im zweiten Halbjahr angeschafft, gilt im Anschaffungsjahr nur die halbe AfA. Im letzten Jahr verlängert sich die Abschreibungsdauer entsprechend um ein halbes Jahr. Die Gesamtsumme bleibt gleich.
Bitte beachten: Diese Angaben sind allgemeine Informationen und kein steuerlicher Rat. Die konkrete Behandlung im Einzelfall, insbesondere die anerkannte Nutzungsdauer und die Wahl der Abschreibungsmethode, sollte mit dem Steuerberater abgeklärt werden.
03Leasing und Miete

Leasen: laufende Betriebsausgabe

Box 2 Telefonkabine im Büro

Beim Operating Leasing (Mietleasing) bleibt die Kabine Eigentum des Leasinggebers. Das Unternehmen zahlt monatliche Raten und kann die Kabine nach Vertragsende zurückgeben, weitermieten oder kaufen. Die monatlichen Leasingraten sind direkt und vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, ohne Aktivierungspflicht.

Der steuerliche Vorteil des Leasings liegt in der Sofortwirkung: Während beim Kauf die Abschreibung über zehn Jahre verteilt wird, mindern Leasingraten den steuerpflichtigen Gewinn im jeweiligen Jahr sofort in voller Höhe. Für Unternehmen mit hohem laufendem Gewinn kann das kurzfristig attraktiv sein.

Kaufen

Einmalinvestition, Aktivierung

+
Eigentum nach Kauf, kein laufender Vertrag
+
Günstigere Gesamtkosten über die Nutzungsdauer
+
Sofortiger Vorsteuerabzug auf vollen Kaufpreis
+
Kabine als Anlagegut bilanzierbar
Höherer Einmalaufwand, Kapitalbindung
AfA verteilt Steuereffekt über mehrere Jahre

Leasen

Monatliche Rate, kein Eigentumsübergang

+
Geringe monatliche Belastung, Liquidität bleibt
+
Raten sofort voll als Betriebsausgabe absetzbar
+
Flexibel: Rückgabe oder Modellwechsel möglich
+
Kein Eintrag ins Anlagenverzeichnis nötig
Höhere Gesamtkosten als Kauf über lange Sicht
Kein Eigentumserwerb ohne Zusatzvereinbarung
Finanzierungsleasing vs. Operating Leasing: Beim Finanzierungsleasing wird die Kabine wirtschaftlich dem Leasingnehmer zugerechnet und muss aktiviert werden. Die steuerliche Behandlung entspricht dann weitgehend dem Kauf. Für Büromöbel werden Leasingverträge in der Regel als Operating Leasing gestaltet. Die genaue Einordnung entscheidet der Steuerberater.
04Entscheidung

Wann welcher Weg sinnvoll ist

Es gibt keine universell richtige Antwort, aber es gibt klare Situationen, in denen ein Weg deutlich vorteilhafter ist.

Kaufen empfiehlt sich, wenn...
Situation
Das Unternehmen plant langfristig am Standort, hat ausreichend Liquidität und möchte die Kabine dauerhaft nutzen. Vorsteuerabzugsberechtigung liegt vor.
Kauf günstiger über 5+ Jahre
Warum
Geringere Gesamtkosten, sofortiger Vorsteuerabzug, Eigentum bleibt im Unternehmen. Kein laufender Vertragsaufwand, keine Abhängigkeit von einem Leasinggeber.
Empfohlen für etablierte Unternehmen
Leasen empfiehlt sich, wenn...
Situation
Das Unternehmen ist im Wachstum, möchte Liquidität schonen, sitzt in einem Mietbüro mit ungewissem Zeithorizont oder möchte die neueste Generation Kabinen flexibel austauschen können.
Leasing schont Liquidität
Warum
Monatliche Raten sind planbar, sofort voll absetzbar und belasten die Bilanz nicht. Bei Umzug oder Wachstum lässt sich die Anzahl der Kabinen leichter anpassen.
Empfohlen für Wachstumsunternehmen

Für Unternehmen, die sich noch nicht sicher sind, ob eine Kabine dauerhaft genutzt wird, kann auch eine kurzfristige Mietoption sinnvoll sein: Einige Anbieter vermieten Kabinen monatsweise. Das erlaubt einen Test vor der Kaufentscheidung.

05Kabinen bei Reoffice

Kabinen bei Reoffice: Übersicht

Box 1 Telefonkabine Reoffice

Box 1: Einzelkabine für Telefonate und Videocalls, steckerfertig und sofort einsatzbereit

06FAQ

Häufige Fragen

Kann man eine Telefonkabine steuerlich absetzen?
Ja. Eine Telefonkabine zählt als Betriebs- und Geschäftsausstattung und wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als AfA abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung ist als Betriebsausgabe absetzbar und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können zusätzlich die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis sofort als Vorsteuer geltend machen.
Was ist steuerlich besser: kaufen oder leasen?
Das hängt von Liquidität und Steuerstrategie ab. Beim Kauf wird die Anschaffung aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben. Beim Operating Leasing sind die monatlichen Raten direkt als Betriebsausgabe absetzbar und wirken sich sofort auf die Steuerlast aus. Welcher Weg im Einzelfall vorteilhafter ist, klärt der Steuerberater.
Braucht eine Telefonkabine eine Baugenehmigung?
Nein. Telefonkabinen sind freistehende Möbelstücke ohne bauliche Verbindung. Sie benötigen keine Baugenehmigung, keine Genehmigung des Vermieters und können ohne Eingriffe in die Bausubstanz aufgestellt werden. Bei einem Umzug nimmt man sie einfach mit.
Wie lange ist die Lieferzeit bei Reoffice?
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen ab Bestellung. Reoffice übernimmt Lieferung und Aufbau. Die Kabinen sind nach der Aufstellung sofort betriebsbereit, ein Stromanschluss genügt.
Kann man Kabinen vor dem Kauf testen?
Ja. Im Reoffice-Showroom in Wien stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Interessenten können Akustik, Belüftung, Platzverhältnisse und Beleuchtung direkt erleben, bevor sie eine Entscheidung treffen. Terminvereinbarung über reoffice.at/kontakt.

Quellen

AfA-Nutzungsdauer Büroausstattung 10–13 Jahre: usp.gv.at (offizielle österreichische Unternehmensserviceportal-Seite), kalkuel.at, sevdesk.at Österreich.

GWG-Grenze 1.000 € (AT): Arbeiterkammer-Österreich, FreeFinance.at.

Lineare vs. degressive AfA: usp.gv.at § 7 EStG.

Operating Leasing als Betriebsausgabe: mein-steuerteam.at (Firmenwagen als Analogfall), allgemein anerkannte steuerliche Praxis AT/DE.

KöSt-Satz 23 % (AT 2024): Körperschaftsteuergesetz Österreich, gültig seit 2024.